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Mittagspause

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Hembacher Strasse 1
91126 Rednitzhembach

AGB

Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter LN Worldwide Travel GmbH in Nürnberg (im folgenden LN Worldwide Travel) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LN Worldwide Travel zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird LN Worldwide Travel dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Alle auf Personen bezogene Daten, die LN Worldwide Travel zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

Bezahlung

Nach Eingang der Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen Rechnung fällig. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird LN Worldwide Travel von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten, in der Höhe wie bei einem Rücktritt durch den Kunden, verlangen.

 

Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im aktuellen Reiseprospekt von LN Worldwide Travel, den Detailprogrammen, Rundschreiben und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. LN Worldwide Travel behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von LN Worldwide Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

LN Worldwide Travel ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Steuern oder öffentliche Abgaben, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass LN Worldwide Travel die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreisänderung erfolgt, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn LN Worldwide Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem LN Worldwide Travel-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung LN Worldwide Travel gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch LN Worldwide Travel.

 

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LN Worldwide Travel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so macht LN Worldwide Travel folgende pauschalierte prozentuale Entschädigungsansprüche vom Reisepreis geltend:

  • 15% bis 61. Tag vor Reiseantritt
  • 20% ab 60. Tag - 30. Tag vor Reiseantritt
  • 30% ab 29. Tag - 22. Tag vor Reiseantritt
  • 50% ab 21. Tag - 15. Tag vor Reiseantritt
  • 75% ab 14. Tag - 07. Tag vor Reiseantritt
  • 90% ab 06. Tag. vor Reiseantritt

 

Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus verspätetem Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Rundreise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr einer solchen als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Kranken-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonal). Tritt LN Worldwide Travel, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von LN Worldwide Travel verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

 

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

LN Worldwide Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

A)
Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

B)
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von LN Worldwide Travel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt LN Worldwide Travel, so behält LN Worldwide Travel den Anspruch auf den Reisepreis; LN Worldwide Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die LN Worldwide Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die LN Worldwide Travel von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung wird LN Worldwide Travel durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

C)
War die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

Gewährleistung und Haftung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von LN Worldwide Travel nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die LN Worldwide Travel verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. LN Worldwide Travel kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

Beschränkung der Haftung

A) Bei vertraglicher Haftung
Die vertragliche Haftung von LN Worldwide Travel für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit LN Worldwide Travel für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

B) Bei deliktischer Haftung
Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von LN Worldwide Travel pro Teilnehmer und Reise auf EUR 4.090,- bzw. wenn der Reisepreis des Teilnehmers EUR 1.363,- übersteigt, auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt.

C) Bei Fremdleistungen
LN Worldwide Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und im Reisegrundpreis nicht enthalten sind. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so erbringt LN Worldwide Travel Fremdleistungen, in diesem Fall haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung.

D) Haftung des Luftfrachtführers
Kommt LN Worldwide Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

 

Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber LN Worldwide Travel GmbH in Rednitzhembach schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur erheben, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten.

 

Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung. Sie erhalten diese Versicherungen einzeln oder als Paket in Ihrem Reisebüro oder bei LN Worldwide Travel.

 

Allgemeines

Alle Angaben in den Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung (Februar 2019). Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechtsfehlern bleibt vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand 28.02.2019